Aktuelles

Nachricht 13.08.2017:

Es gibt keine neuen Nachrichten zur Gagfah/Vonovia Verschmelzung.
Die Vonovia antwortet uns auch nicht mehr auf Anfragen.

Im Internet ist von Felix Rohrbeck jetzt unter „Der Erbe des Miethais“ zu lesen, dass Vonovia nun 350.000 Wohnungen in Deutschland besitzt und an der Börse mehr wert sei als Lufthansa, RWE oder die Commerzbank.
Ein erheblicher Teil dieser 350.000 Wohnungen gehörte bis zum 27. Juni noch unserer Gagfah.

Wir werden über Gagfah und Vonovia weiter berichten, sobald wir interessante Nachrichten haben.

Nachricht 20.07.2017:

Heute teilte uns ein Mitglied der USG  mit, dass er von der Luxemburger Finanzaufsicht die Auskunft erhielt, „dass dieses Aufsichtsorgan nicht mehr für die Überwachung der Gagfah SEA zuständig sei, nachdem diese Gesellschaft nicht mehr an der Luxenburger Börse notiert werde.“

Dies schließt unserer Meinung aber nicht aus, dass gegen die Gagfah bzw. die Vonovia  SE als Rechtsnachfolger Klage geklagt werden kann.

Nachricht 18.07.2017:

wir haben jetzt eine Copie der Niederschrift der Fragen und Antworten erhalten, die bei der Gesellschafterversammlung der Gagfah gestellt und beantwortet wurden.

Von Gesellschafterseite waren es 7 Gagfah-Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die überwiegend sachkundige Fragen stellten und offenbar die Unterlagen, nämlich

1.) Verschmelzungsplan der Gagfah/Vonovia

2.) Verschmelzungsbericht der Gagfah

3.)  Ergebnisbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG

4.) Prüfungsbericht der KPMG

intensiv geprüft  hatten.

Insbesondere deuten die zahlreichen und in Detail gehenden fachkundigen Fragen eines Aktionärs darauf hin, dass er in jedem Fall ein Rechtsmittel einlegen will. Zwar gibt es in Luxemburg kein Spruchstellenverfahren, aber damit sind Aktionäre im Falle einer Verschmelzung nicht rechtlos.

Es gibt auch in Luxemburg ein Aktien- und ein Handelsgesetz, auf das man sich berufen kann. Allerdings schrecken  hier ev.  hohe Prozesskosten im Verlustfall  von einer Klageerhebung ab.

Nachricht 13.07.2017:

Nach unseren Informationen planen nur wenige außenstehende Aktionäre, ein Rechtsmittel einzulegen.

Ein Aktionär, der dabei offenbar schon weiter fortgeschritten ist, hüllt sich jedoch über seine Pläne in Schweigen und will offenbar als Einzelkämpfer aktiv werden.

Sobald wir neue Informationen haben, werden wir berichten.

Nachricht 10.07.2017:

Es liegt uns jetztdas Notar-Protokoll über die „Außerordentliche Generalversammlung“ am 27.05.2017 vor. Auf Anforderung übersenden wir an die Mitglieder des inneren Kreises der USG eine Kopie.

Die related documents u.a. die Fragen, die auf der Versammlung gestellt wurden, und die Antworten hierzu befinden sich nach der erhaltenen Auskunft der Gagfah noch in der „Regierungsprozedur“. Wir werden berichten, sobald uns diese Unterlagen vorliegen.

Sollten Mitglieder der USG über Informationen verfügen, welche für die Verfolgung der Ansprüche und eine Klage der außenstehenden Gagfah-Aktionäre von Nutzen sein können, wären wir Ihnen dankbar, wenn sie diese an uns weiterleiten.

Nachricht 03.07.2017:

Heute haben wir von einem außenstehenden Gagfah-Aktionär eine weitere Ausarbeitung erhalten, in welcher Fehler bei der Ermittlung des bei der Verschmelzung anzusetzenden Umtauschberhältnisses aufgedeckt werden.

Wir haben die Mitglieder des Netzwerkes „Innerer Kreis“ unterrichtet.

Nachricht 30.06.2017:

Uns liegt jetzt eine schlüssige Ermittlung des Umtauschverhältnisses von 82:100 vor.

Nachricht 30.06.2017:

Wir haben von einem unserer Teilnehmer interessante Ausführungen zum Umtauschverhältnis der Gagfah/Vonovia-Aktien und zu deren Bewertung erhalten.

Wer sich dafür interessiert, möge sich über unsere Kontaktdaten an uns wenden. Wir weisen darauf hin, dass diese Info vertraulich zu behandeln ist, die wir nur an Interessenten weitergeben werden, welche sich gegebenenfalles an einem Anfechtungsverfahren gegen das Umtauschverhältnis beteiligen werden und für unsere Infos Vertraulichkeit garantieren.

Für diejenigen Teilnehmer, die sich an einem Anfechtungsverfahren beteiligen,werden wir einen internen Kreis (Anfechtungskreis) bilden.

Nachricht 29.06.2017:

Unser Bevollmächtigter in der HV der Gagfah am 27.06.2017 hat uns mitgeteilt, dass die Anträge im Durchschnitt mit 99,51% der Ja-Stimmen bewilligt wurden und dass anschließend die o.a. Gesellschafterversammlung stattgefunden hat.

Überraschend ist die große Zahl der Ja-Stimmen. Entweder befanden sich außer den bereits im Eigentum der Vonovia befindlichen Gagfah-Aktien viele der außenstehenden Gagfah-Aktien bereits im Einflussbereich der Vonovia, oder es hatten sich zahlreiche außenstehende Aktionäre nicht wirksam zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung angemeldet.

Nach den Stellungnahmen der bei uns gemeldeten außenstehenden Aktionäre war jedenfalls mit mehr Gegenstimmen zu rechnen.

Sobald wir die Sitzungsprotokolle erhalten haben, werden wir weiter berichten.

Nachricht 23.06.2017:

Die Depotbanken haben offenbar Schwierigkeiten, die Depotbestätigungen an die Link Market Services GmbH zu senden. Es scheint damit zusammenzuhängen, dass es sich bei den Gagfah-Aktien um Namensaktien handelt.

An obige Stelle müssen aber nach Anweisung der Gagfah die Depotbestätigungen der Depotbanken geschickt werden. Es empfiehlt sich deshalb, dass Sie sich bei der Link Market Services GmbH, Tel.Nr.: 0049/8921027288, erkundigen, ob dort die Depotbestätigung für Ihre Gagfah-Aktie eingegangen ist.

Nachricht 18.06.2017:

Bei den Gagfah-Aktien handelt es sich um Namensaktien. Es ist deshalb zweckmäßig, dass Sie bei Link Market Services nachfragen, ob die Depotbestätigung Ihrer Bank dort eingegangen ist, denn das Tool Online System scheint bei Namensaktien nicht zu funktionieren, jedenfalls nicht bei UBS.

Nachricht 07.06.2017

Nach dem Gagfah/Vonovia-Verschmelzungsplan ist vorgesehen, dass die außenstehenden Gagfah-Aktionäre für eine Gagfah-Aktie 0,57 Vonovia-Aktien bzw. einen entsprechenden Barausgleich erhalten.
Soweit wir dies aus den uns zugegangenen Informationen entnehmen, halten die außenstehenden Gagfah-Aktionäre dieses Umtauschverhältnis bzw. den entsprechenden Barausgleich für zu gering.
Es ist in der Gesellschaftsversammlung also mit erheblichem Widerstand zu rechnen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um ein besseres Umtauschverhältnis zu erreichen, wird derzeit geprüft.
Zwar gelten die deutschen Squeeze-Out-Bestimmungen nicht für Verschmelzungen von Unternehmen in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten, doch sei es, worauf wir von einem außenstehenden Aktionär hingewiesen wurden, denkbar, dass hier nicht die europäische Richtlinie sondern das deutsche SruchG anzuwenden ist, wenn sich, wie hier die Vermögenswerte beider Gesellschaften schon ganz überwiegend in Deutschland befinden.
Aus diesem Grund, wie auch im Falle von Fehlbewertungen bei den Vermögensgegenständen, sehen außenstehende Aktionäre Ansatzpunkte, um ein günstigeres Umtauschverhältnis im Rechtsweg zu erreichen.
Allerdings erfordert ein Prozess einen erheblichen Kapitaleinsatz, den nur Großaktionäre bringen können; denn um erfolgreich zu sein, bedarf es erhebliche kostspielige Manpower an Wirtschaftsprüfern und Fachanwälten.
Die damit verbundenen Kosten und das Risiko, nicht zu obsiegen und die Prozesskosten selbst tragen zu müssen, können nur finanzstarke Kläger auf sich nehmen.

Die Voraussetzungen hierzu sind hier gegeben:

Insgesamt gibt es 246 Millionen Gagfah-Aktien. Außenstehend sind rd. 6,18%, also rd. 15,2 Millionen Aktien. Bei einem Börsenkurs von € 25 beträgt der Wert der außenstehenden Aktien € 380 Millionen.
Zwar lässt sich nicht vorhersagen, ob und in welcher Höhe das Umtauschverhältnis im Rechtsweg verbessert werden kann. Doch kann es sich in jedem Fall um einen ganz erheblichen Betrag handeln, der es für finanzstarke außenstehende Aktionäre interessant macht, wenn das Umtauschverhältnis nicht wesentlich erhöht wird, den Rechtsweg zu beschreiten, und diese finanzstarken Aktionäre sind, wie wir unterrichtet sind, hier vorhanden.
Was die Höhe der möglichen Verbesserung des Umtauschverhältnisses anlangt, kann derzeit keine Prognose gewagt werden. Eine ins Gewicht fallende Verbesserung ist jedenfalls möglich.
Unserem Mitglied RA/WP/StB Dr. Dieter Scheidemandel ist es etwa als Vertreter der außenstehenden Aktionäre der Scheidemandel AG im Spruchstellenverfahren gegen die Deutsche-Gelatine-Fabriken Stoess AG sogar gelungen, dass die Barabfindung je Aktie von € 190,00 auf € 270,00 erhöht wurde.
Außenstehende Aktionäre, die sich einem Rechtsmittel gegen das unbefriedigende Umtauschangebot anschließen aber nicht an der Gesellschaftsversammlung in Luxemburg teilnehmen wollen, können, wie wir in unserer aktuellen Nachricht vom 31.5. schon mitgeteilt haben, bei uns die Addressdaten des von der DSW empfohlenen Vollmachtnehmers anfordern.
Für DSW-Mitglieder und bei Empfehlung durch die DSW entstehen dem Vollmachtgeber keine Kosten.

Nachricht 31.5.2017

Gagfah-Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung am 27.06.2017 in Luxemburg teilnehmen, sondern sich vertreten lassen wollen, können bei uns nun einen Vertreter abfragen.

Dr. Scheidemandel

Nachricht 30.05.2017

Ich konnte nunmehr in Erfahrung bringen, wer die außenstehenden Aktionäre vertreten kann und werde dies per E-Mail den Aktionären mitteilen, welche 100,- Euro überwiesen haben (künftig E-Mailer genannt).
Weiterhin werde ich mitteilen, unter welcher Adresse welche Anmelde- und Vollmachtsunterlagen zur Gesellschafterversammlung erforderlich sind.
Ich weise darauf hin, dass die Unterlagen Ihrer Bank möglichst bald angefordert werden sollten und dass Sie sich auch möglich bald registrieren lassen sollten.
In der E-Mail werde ich auch darauf eingehen, welche Möglichkeit und Chance wir haben, ein besseres Umtauschverhältnis zu erreichen und was von der in der Nachricht v. 26.05. erwähnten starken Aktionärsgruppe zu erwarten ist.

Dr. Scheidemandel

Nachricht 26.05.2017

Wie schon gestern erwähnt, gibt es eine interessante Nachricht, die
für Aktionäre interessant sein dürfte, welche ein Rechtsmittelverfahren
in Erwägung ziehen. Es hat sich hier bereits eine  sehr starke
Aktionärsgruppe zusammen gefunden.

Nachricht  25.05.2017:

Es gibt neue interessante Nachrichten bezüglich der Verschmelzung Gagfah/Vonovia.
Nun ist es aber so, dass ich doch größeren Zeitaufwand in dieser Sache habe, den ich berechnen muss.
Ich werde Infos nun nicht mehr in die Website der Schutzvereinigung einsetzen, sondern per E-Mail versenden und dafür eine Vergütung berechnen.
Für meine bisherige Tätigkeit und die aktuelle E-Mail berechne ich 100,- Euro.
Wer an weiteren Nachrichten zu Gagfah/Vonovia interessiert ist, möge mir auf mein Konto bei der HypoVereinsbank
Kontonummer: DE51 7002 0270 3790 0551 00
Empfänger: Dr. Dieter Scheidemandel
einen beitrag von 100,- Euro mit der Bezeichnung Gagfah/Vonovia überweisen und mir seine E-mail-Adresse mitteilen.

Mitteilung vom 17.05.2017:

Die Gagfah S. A. hat am 17.05.2017 einen  gemeinsamen Verschmelzungsplan mit der Vonovia SE vorgelegt, wonach für 100 Gagfah Aktien 57 Vonovia Aktien angeboten werden.

Wir werden in Kürze zu dem Angebot Stellung nehmen.

Mitteilung vom 30.03.2017:

Am 30.3.2017 hat die Hauptversammlung der Gagfah beschlossen und damit deren Satzung dahingehend geändert, dass die jährliche Hauptversammlung nunmehr in den ersten 6 Monaten eines Jahres stattfinden kann.
Damit wurde der Weg frei gemacht, die diesjährige Hauptversammlung, in welcher auch über eine Fusion mit der Vonovia abgestimmt werden soll, noch in diesem Jahr abzuhalten.

Mitteilung vom 22. März 2017:

Wie wir oben unter Allgemeines bei den Wirtschafts- und Finanzdaten mitgeteilt haben, ist der amtliche Börsenhandel der Gagfah-Aktien seit Oktober 2016 eingestellt.
Es finden aber Umsätze im Freihandel an verschiedenen Börsen statt, so in Frankfurt, besonders aber in Hamburg und sogar an der Nasdaq.
In Hamburg ist der Kurs in einem Monat von rd. 17 auf 20,20€ am 22.03.2017 gestiegen.

Nachricht vom 21. März 2017:

Nachdem nun Überlegungen angestellt werden, die Gagfah mit der Vonovia zu verschmelzen, wurde die Gründung eines Schutz-Vereins Gagfah zurückgestellt. Falls es im Zuge der Verschmelzung zu einer angemessenen Abfindung der außenstehenden Gagfah-Aktionäre und einer Nachholung der bisher unterbliebenen Dividendenzahlung kommt, kann evt. auf die Gründung eines Vereins überhaupt verzichtet werden.

Nachricht vom 13. März 2017:

Am 30. März 2017 findet eine a. o. Hauptversammlung statt. Es soll darin beschlossen werden, dass Ende Juni die ordentliche Hauptversammlung stattfinden und darin über eine Fusion der Vonovia mit der Gagfah beschlossen werden kann.

Ort der Hauptversammlung am 30.03.2017:
Cercle Cite 2 rue Genistre 1623 Luxembourg
Zeit: 14:00h

Nachricht vom 7.3.17 betr. Fusion:

Bei der Vonovia  werden nun Überlegungen angestellt, die Gagfah mit der Vonovia  zu verschmelzen. Am 30.03.2017 findet eine außerordentliche Hauptversammlung der Gagfah  statt, um den Termin für die ordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung betr. Fusion  auf Ende Juni 2017 verlegen zu können.